Prozesskostenhilfe

Haben Sie ein Problem, können sich aber keinen Anwalt leisten?

Diese Meinung ist in der Regel unrichtig. Wer einen Rechtsstreit führen will oder selbst verklagt wird, kann von den entstehenden Kosten - und zwar den Gerichtskosten einschließlich Kosten für Zeugen und Sachverständige und den Kosten für den eigenen Rechtsanwaltes - ganz oder teilweise befreit werden. Voraussetzung ist allerdings, dass

Ob und inwieweit diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, sollten Sie ggf. mit uns gemeinsam erörtern. Vereinbaren Sie dazu mit uns einen Termin.

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