Gebührentabelle

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem sogenannten Gegenstandswert, nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und schließlich der Instanz des angerufenen Gerichts.

Die Bestimmung des Gegenstandswerts bzw. Streitwerts ist in zahlreichen Vorschriften geregelt. In den meisten Fällen ist der Wert jedoch einfach zu berechnen. Hier einige Beispiele:

Regelmäßig entstehen im Laufe eines Verfahrens - gerichtlich wie außergerichtlich - mehrere volle Gebühren oder auch nur Bruchteile einer vollen Gebühr.

Im außergerichtlichen Bereich entsteht eine Gebühr von 0,5 bis 2,5 (Schwellenwert 1,3), bei gerichtlichem Tätigwerden handelt es sich regelmäßig um Verfahrensgebühren (1,3).

Die am häufigsten entstehenden Anwaltsgebühren können Sie folgendem Auszug aus der Gebührentabelle (in Euro) entnehmen:

Gegenstandswert bis ..Euro Gebühr von 1,0 Gebühr von 1,2 Gebühr von 1,3
300,00 25,00 30,00 32,50
600,00 45,00 54,00 58,50
1.200,00 85,00 102,00 110,50
1.500,00 105,00 126,00 136,50
2.500,00 161,00 193,20 209,30
3.500,00 217,00 260,40 282,10
4.000,00 245,00 294,00 318,50
5.000,00 301,00 361,20 391,30
7.000,00 375,00 450,00 487,50
8.000,00 412,00 494,40 535,60
9.000,00 449,00 538,80 583,70
10.000,00 486,00 583,20 631,80
13.000,00 526,00 631,20 683,80
16.000,00 566,00 679,20 735,80
22.000,00 646,00 775,20 839,80
25.000,00 686,00 823,20 891,80
30.000,00 758,00 909,60 985,40
35.000,00 830,00 996,00 1.079,00
40.000,00 902,00 1.082,40 1.172,60
50.000,00 1.046,00 1.255,20 1.359,80
65.000,00 1.123,00 1.347,60 1.459,90
80.000,00 1.200,00 1.440,00 1.560,00
95.000,00 1.277,00 1.532,40 1.660,10
110.000,00 1.354,00 1.624,80 1.760,20
125.000,00 1.431,00 1.717,20 1.860,30

Bei einem Gegenstandswert von 8.000 Euro beläuft sich eine 1,3 Verfahrensgebühr folglich auf 535,60 Euro. Was Ihnen in Rechnung gestellt werden kann, richtet sich danach, welche Tätigkeiten der Anwalt für Sie ausführt.

Die außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr wird auf die gerichtliche Verfahrensgebühr lediglich zur Hälfte, maximal mit 0,75 angerechnet.

Nach Abschluß der anwaltlichen Tätigkeit werden alle entstandenen Gebühren addiert. Zu diesen Gebühren werden noch die Auslagen des Anwaltes (z.B. für Telefonate, Telefaxe, Fotokopien) und die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

Das Rechtsanwaltvergütungsgesetz finden Sie im Volltext auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de .

Für weitergehende Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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