Prozesskostenhilfe
Haben Sie ein Problem, können sich aber keinen Anwalt leisten?
Diese Meinung ist in der Regel unrichtig. Wer einen Rechtsstreit führen
will oder selbst verklagt wird, kann von den entstehenden Kosten - und
zwar den Gerichtskosten einschließlich Kosten für Zeugen und Sachverständige
und den Kosten für den eigenen Rechtsanwaltes - ganz oder teilweise befreit
werden. Voraussetzung ist allerdings, dass
- Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, einen Prozess zu finanzieren (ggf. kann auch PKH mit Ratenzahlung bewilligt werden)
- Ein von Ihnen beabsichtigter Prozess nicht mutwillig erscheint und hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet
- Eine Rechtsschutzversicherung nicht für die entstehenden Prozesskosten aufzukommen hat.
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